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Ferienimmobilien

Luxus-Ferienimmobilie auf Mallorca: Was Käufer wirklich beachten müssen

Eine Finca im Inselinneren oder eine Villa an der Küste — der Reiz Mallorcas ist ungebrochen. Doch hinter dem Lebensgefühl stehen reale Fragen zu Eigentumsformen, Steuern und laufenden Kosten.

Von FAIV Redaktion·Juni 2026·12 Min. Lesezeit

Eine Finca im Inselinneren oder eine Villa an der Küste — der Reiz Mallorcas ist ungebrochen. Doch hinter dem Lebensgefühl stehen reale Fragen zu Eigentumsformen, Steuern und laufenden Kosten. Wer hier mit offenen Augen kauft, schützt nicht nur sein Kapital, sondern auch seinen Traum.

Mallorca verkauft sich von selbst: mildes Klima das ganze Jahr, kurze Flugzeiten, eine eingespielte deutschsprachige Infrastruktur und Immobilien, die in den vergangenen Jahren deutlich an Wert gewonnen haben. Genau deshalb unterschätzen viele deutsche Käufer, wie fundamental anders der Kauf hier abläuft als zu Hause. Es gibt keinen Notar, der wie in Deutschland beide Seiten gleichermaßen schützt. Rechtliche Bindungen entstehen oft schon vor dem Notartermin. Und unmittelbar nach dem Kauf greifen steuerliche Pflichten, deren Versäumnis teuer wird.

Dieser Leitfaden führt Sie durch die Punkte, die beim Erwerb einer hochwertigen Ferienimmobilie auf Mallorca wirklich zählen — vom Eigentumstyp über die berüchtigte ETV-Vermietungslizenz bis zu Steuern, Dauer und den klassischen Fallstricken.

Finca oder Villa? Erst die Eigentumsform verstehen

Bevor es um Preise geht, sollten Sie verstehen, auf welchem Boden Ihre Wunschimmobilie steht. Das entscheidet darüber, was Sie bauen, umbauen und vermieten dürfen.

Ländlicher Boden (suelo rústico). Die klassische Finca im Inselinneren liegt fast immer auf ländlichem Grund. Hier gelten strenge Bauauflagen. Nicht jedes Grundstück darf bebaut werden, und die Mindestgrundstücksgröße für einen Neubau beträgt vielerorts 14.000 m². Bestandsschutz greift außerdem nur, wenn das Gebäude ursprünglich legal errichtet wurde. Gerade bei Fincas ist die Baugeschichte deshalb der kritischste Prüfpunkt überhaupt (mehr dazu im Abschnitt „Typische Probleme").

Städtischer Boden (suelo urbano). Villen in Küstenlagen, Stadthäuser und Apartments stehen meist auf urbanem Grund mit klareren Bebauungsregeln. Dafür ist hier die touristische Vermietung — vor allem bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern — heute oft kaum noch genehmigungsfähig.

Diese Unterscheidung zieht sich durch alle weiteren Themen: Baurecht, Vermietbarkeit, sogar die Versorgung mit Strom und Wasser hängen daran.

Der Kaufprozess Schritt für Schritt

Der spanische Ablauf folgt einer eigenen Logik. Diese fünf Etappen sollten Sie kennen.

1. NIE-Nummer und spanisches Bankkonto

Als EU-Bürger können Deutsche ohne Einschränkungen auf Mallorca kaufen — egal, ob mit oder ohne Wohnsitz in Spanien. Zwei Dinge sind aber Pflicht: eine NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero, die spanische Steueridentifikationsnummer für Ausländer) und in der Praxis ein spanisches Bankkonto. Ohne NIE ist keine notarielle Beurkundung möglich. Beantragen lässt sie sich beim spanischen Konsulat in Deutschland oder direkt vor Ort. Tipp: Kümmern Sie sich früh darum — eine zu spät beantragte NIE ist einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen kurz vor dem Notartermin.

2. Reservierung und Vorvertrag

Hat man sich auf eine Immobilie geeinigt, folgt fast immer ein Vorvertrag. Drei Varianten sind üblich, und der Unterschied ist wichtig:

  • Reservierungsvertrag (Contrato de Reserva): Gegen eine meist geringe Gebühr (typisch 3.000–10.000 €) wird die Immobilie für einen kurzen Zeitraum (oft zwei bis vier Wochen) vom Markt genommen. In dieser Zeit prüft Ihr Anwalt die Unterlagen. Entscheiden Sie sich gegen den Kauf, ist die Gebühr in der Regel verloren — werden aber gravierende rechtliche Mängel aufgedeckt, ist eine Rückerstattung oft möglich.
  • Optionsvertrag (Contrato de Opción de Compra): Hier sind bereits alle wesentlichen Bedingungen fixiert. Die Optionsgebühr beträgt üblicherweise rund 10 % des Kaufpreises, die Frist reicht von mehreren Wochen bis Monaten. Nach Unterzeichnung kann der Verkäufer nicht mehr ohne Weiteres aussteigen.
  • Arras-Vertrag (Contrato de Arras): Der häufigste Typ sind die arras penitenciales. Sie funktionieren wie eine wechselseitige Absicherung: Springt der Käufer ab, verliert er seine Anzahlung; tritt der Verkäufer zurück, muss er den doppelten Betrag zahlen. Bei den arras confirmatorias gibt es dagegen kein Rücktrittsrecht — die Anzahlung ist nur eine Teilzahlung.

Welcher Vertrag der richtige ist und wie die Klauseln formuliert sind, ist keine Formsache. Eine vage Ausstiegsklausel wie „bei zufriedenstellender Finanzierung" hilft im Streitfall nicht. Gerichtsfest ist eine präzise Formulierung wie „Kreditzusage über X Euro zu maximal Y % Zinsen bis zum [Datum]". Lassen Sie den Vorvertrag deshalb immer von einem unabhängigen Anwalt gestalten.

Eine vage Ausstiegsklausel hilft im Streitfall nicht — gerichtsfest sind nur präzise Bedingungen mit Summe, Zinssatz und Datum.

3. Rechtliche Prüfung (Due Diligence)

Parallel prüft Ihr Anwalt die Immobilie auf Herz und Nieren: Eigentumsverhältnisse und Lasten über die Nota simple (Grundbuchauszug), die Legalität sämtlicher Bauten, offene Schulden bei Gemeinde und Eigentümergemeinschaft, bezahlte Grundsteuern sowie die laufenden Kosten. Dieser Schritt ist der eigentliche Kern eines sicheren Kaufs.

4. Notartermin und Kaufurkunde

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird beim Notar die Kaufurkunde (Escritura de Compraventa) beurkundet und der Kaufpreis auf das spanische Konto des Verkäufers überwiesen. Bei einer Finanzierung erstellt der Notar zwei Urkunden — eine für den Kauf, eine für die Hypothek.

5. Grundbucheintragung

Anders als in Deutschland erfolgt die Eintragung ins Registro de la Propiedad nicht automatisch. Ihr Anwalt muss sie veranlassen, und erst danach ist Ihr Eigentum vollständig gesichert. Die Eintragung selbst kann zwei bis drei Monate dauern.

Wie lange dauert der Kauf wirklich?

Eine realistische Einordnung: Von der akzeptierten Offerte bis zum Notartermin vergehen je nach Konstellation typischerweise rund vier bis acht Wochen — bei Eigenfinanzierung schneller, bei Hypothek eher länger, weil die Bank eine eigene Wertschätzung vornimmt. Hinzu kommt die anschließende Grundbucheintragung von zwei bis drei Monaten, bis das Eigentum lückenlos abgesichert ist.

Zwei Faktoren bremsen am häufigsten: eine zu spät beantragte NIE und ungeklärte Baulegalisierungen, die in der Due Diligence auftauchen. Wer beides früh angeht, hält den Zeitplan.

Welche Lizenzen und Dokumente Sie brauchen

Über die NIE hinaus sollten Sie diese Unterlagen kennen — teils als Käufer, teils als künftiger Eigentümer oder Vermieter:

  • NIE-Nummer — Pflicht für jede Immobilientransaktion.
  • Nota simple — Grundbuchauszug mit aktuellem Eigentümer, Beschreibung und etwaigen Lasten.
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad) — bestätigt, dass die Immobilie die Mindeststandards für Wohnnutzung erfüllt. Sie ist auf Mallorca zwar nicht zwingend für den notariellen Verkauf vorgeschrieben, aber praktisch unverzichtbar: Ohne gültige Cédula lässt sich kein neuer Versorgungsvertrag für Strom, Wasser, Gas oder Telefon abschließen. Sie gilt zehn Jahre und muss danach erneuert werden.
  • Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética) — beim Verkauf erforderlich.
  • Nachweis der Grundsteuerzahlung der letzten Jahre sowie ggf. eine Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft über offene Beiträge.
  • Bei Gebäuden über 50 Jahren ggf. ein Gebäudeprüfbericht (IEE — Informe de Evaluación del Edificio).
  • Bei Neubauten: die Erstbezugsgenehmigung (Licencia de Primera Ocupación).
  • ETV-Lizenz — falls Sie touristisch vermieten wollen. Das ist ein eigenes, großes Thema.

Die ETV-Lizenz: Das entscheidende Thema bei Vermietung

Wenn Sie mit Vermietungserträgen kalkulieren, ist dies der wichtigste Abschnitt des ganzen Leitfadens.

Was ist die ETV?

Die ETV (Estancia Turística Vacacional, früher: estancia turística en vivienda) ist die offizielle Touristen­vermietungslizenz. Sie ist erforderlich, um eine Wohnimmobilie auf Mallorca legal für Kurzaufenthalte von weniger als 30 Tagen zu vermieten — auch über Plattformen wie Airbnb oder Booking. Ohne gültige Lizenz ist das Inserieren oder Annehmen solcher Buchungen illegal, und Plattformen sind verpflichtet, die Lizenznummer anzuzeigen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 40.000 € geahndet werden.

Das Moratorium — der Knackpunkt

Seit Februar 2022 ist die Vergabe neuer ETV-Lizenzen weitgehend eingefroren. Im September 2025 wurden über das Decreto-Ley 4/2025 einmalig 654 touristische Plätze auf Mallorca freigegeben, streng nach Eingangsreihenfolge — innerhalb weniger Tage waren sie vergeben. Eine allgemeine Wiedereröffnung ist nicht bestätigt. In Palma werden seit 2025 gar keine neuen Lizenzen mehr erteilt, und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sind dort vollständig von touristischer Nutzung ausgeschlossen. Zusätzlich verlangt seit April 2025 eine nationale Regelung, dass 60 % der Eigentümer im Gebäude der touristischen Nutzung zustimmen.

Was das praktisch bedeutet

Für die meisten Käufer ist der Erwerb einer Immobilie mit bereits bestehender, gültig eingetragener ETV-Lizenz der einzig realistische Weg in den Vermietungsmarkt. Die gute Nachricht: Die Lizenz ist an die Immobilie gebunden, nicht an den Eigentümer — beim Kauf geht sie also auf Sie über. Die Kehrseite: Solche Objekte sind stark nachgefragt und kosten einen spürbaren Aufschlag (am Markt sind bis zu rund 20 % zu beobachten).

Was eine ETV erlaubt

Die Lizenz legt über die sogenannten plazas turísticas fest, wie viele Gäste Sie legal beherbergen dürfen. Eine typische Finca-Lizenz erlaubt die Vermietung an maximal sechs Personen (in bestimmten Fällen erweiterbar auf zwölf), bei einer Mindestmietdauer von häufig fünf Tagen in der Hauptsaison. Voraussetzung für eine Lizenz sind unter anderem alle Baugenehmigungen, eine gültige Cédula de Habitabilidad, ein Energiezertifikat und bestimmte Ausstattungsstandards.

Tipp:

Lassen Sie den Lizenzstatus vor jeder Kaufentscheidung anwaltlich verifizieren — Lizenznummer, Anzahl der Plätze und Gültigkeit. Eine „angeblich vermietbare" Finca ohne eingetragene ETV ist für die Vermietung wertlos, und eine Verlängerung kann nicht ohne Weiteres nachgeholt werden.

Steuern beim Kauf

Kalkulieren Sie über den reinen Kaufpreis hinaus mit rund 10–15 % Nebenkosten. Der größte Posten ist die Erwerbsteuer.

Bestandsimmobilie: Grunderwerbsteuer (ITP)

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt die Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) an. Auf den Balearen gilt seit 2023 eine progressive, gestaffelte Skala — jeder Preisabschnitt wird mit seinem eigenen Satz besteuert:

KaufpreisanteilITP-Satz
bis 400.000 €8 %
400.001 – 600.000 €9 %
600.001 – 1.000.000 €10 %
1.000.001 – 2.000.000 €12 %
ab 2.000.001 €13 %

Gerade im Luxussegment summiert sich das. Bei einer Villa für 2,5 Mio. € etwa zahlt man nicht pauschal 13 %, sondern für jeden Abschnitt den jeweiligen Satz. Wichtig: Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis oder der amtliche Referenzwert (valor de referencia), falls dieser höher liegt. Die Erklärung erfolgt über das Modelo 600 beim balearischen Finanzamt (ATIB), in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Beurkundung.

Neubau vom Bauträger: IVA + Stempelsteuer (AJD)

Beim Erwerb einer Neubauimmobilie zum Erstbezug fällt statt der ITP die Mehrwertsteuer IVA in Höhe von 10 % (bei Wohnimmobilien) an, zuzüglich der Beurkundungs- bzw. Stempelsteuer AJD, die auf den Balearen bei rund 1,2 % liegt (in manchen Konstellationen bis 1,5 %). Bei einem Neubau für 1 Mio. € entspricht das etwa 100.000 € IVA plus rund 12.000 € AJD.

Weitere Kaufnebenkosten

Hinzu kommen Notarkosten (in der Regel maximal etwa 0,5 % des Kaufpreises), Grundbuchgebühren, Honorar für Anwalt und Gestoría sowie kleinere Posten wie NIE-Beantragung und ggf. ein unabhängiges Wertgutachten (etwa 300–800 €).

Laufende Kosten und Steuern

Mit dem Kauf ist es nicht getan — als Eigentümer tragen Sie laufende Pflichten:

  • Grundsteuer (IBI): kommunale Steuer auf Basis des Katasterwerts, jährlich, je nach Gemeinde grob zwischen 0,4 % und 1,1 % des Katasterwerts. Da der Katasterwert meist deutlich unter dem Marktwert liegt, fällt die IBI relativ moderat aus.
  • Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR): Als deutscher Eigentümer ohne spanischen Wohnsitz müssen Sie jährlich eine Erklärung über das Modelo 210 abgeben — auch dann, wenn Sie gar nicht vermieten.
    • Bei reiner Eigennutzung versteuern Sie einen fiktiven Nutzungswert: 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts, darauf 19 % für EU-Bürger.
    • Bei Vermietung werden die tatsächlichen Mieteinnahmen für EU-/EWR-Ansässige mit 19 % besteuert (für Nicht-EU-Bürger 24 %). Als EU-Bürger dürfen Sie die mit der Vermietung verbundenen Kosten absetzen.
    • Frist ist im Regelfall der 31. Dezember des Folgejahres. Für jede Immobilie und jeden Eigentümer ist eine eigene Erklärung nötig.
  • Müllgebühr (Tasa de Basuras) und ggf. Beiträge zur Eigentümergemeinschaft (Comunidad).
  • Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio): Wer in Spanien ein Nettovermögen oberhalb des Freibetrags von 700.000 € hält, zahlt progressiv zwischen 0,2 % und 3,5 %. Gerade bei höherpreisigen Objekten fällt das ins Gewicht.
  • Solidaritätsabgabe (Impuesto Temporal de Solidaridad): zusätzlich ab 3 Mio. € Nettovermögen.
  • Gebäudeversicherung: je nach Objekt grob 100–400 € pro Jahr, oft deutlich mehr im Luxussegment.

Und beim späteren Verkauf: Verkaufen Sie als Nicht-Resident, behält der Käufer pauschal 3 % des Kaufpreises ein und führt sie als Steuervorauszahlung ans Finanzamt ab (Modelo 211). Der Veräußerungsgewinn wird mit 19 % besteuert; die Wertzuwachssteuer der Gemeinde (Plusvalía Municipal) trägt üblicherweise der Verkäufer.

Typische Probleme — und wie Sie sie vermeiden

1. Illegale Bauten. Das häufigste und teuerste Risiko, vor allem bei Fincas auf ländlichem Grund. Ein nachträglich ausgebauter Keller, ein angebauter Poolbereich, ein zusätzliches Gästehaus — wurde das nicht ordnungsgemäß genehmigt, droht im Extremfall eine Abrissverfügung. Ein verbreiteter Irrtum: Der Katasterauszug sagt nichts über die Legalität aus, er dient nur der Grundsteuer. Lösung: gründliche anwaltliche Prüfung der Baugeschichte, Abgleich von Kataster, Grundbuch und tatsächlichem Bestand sowie eine Baugenehmigungsklausel im Vorvertrag, die Ihnen einen Ausstieg ermöglicht, falls illegale Bauten auftauchen.

2. Der Notar schützt Sie nicht wie in Deutschland. In Spanien beurkundet der Notar, prüft aber nicht umfassend Ihre Interessen. Wer auf eine unabhängige rechtliche Prüfung verzichtet, kauft im Blindflug. Lösung: immer einen eigenen, vom Verkäufer und Makler unabhängigen Anwalt beauftragen.

3. Referenzwert höher als der Kaufpreis. Liegt der amtliche valor de referencia über dem vereinbarten Preis, besteuert das Finanzamt nach dem höheren Wert — und kann bei „zu niedrigen" Kaufpreisen Nachzahlungen verlangen. Lösung: den Referenzwert vor dem Notartermin prüfen und bei Zweifeln ein unabhängiges Gutachten einholen.

4. Versteckte Mängel. Bestandsimmobilien werden grundsätzlich „gekauft wie gesehen" — versteckte Mängel gehen zu Ihren Lasten. Lösung: sich die Funktionsfähigkeit der Installationen vertraglich garantieren lassen, eine Nachbesserungspflicht für verdeckte Mängel vereinbaren und ggf. einen Teilbetrag auf ein Treuhandkonto legen.

5. Lasten und Schulden an der Immobilie. Hypotheken, offene Gemeindeabgaben oder Schulden bei der Eigentümergemeinschaft können auf der Immobilie liegen. Lösung: die Nota simple prüfen und sich offene IBI-Zahlungen sowie Comunidad-Beiträge bestätigen lassen.

6. Anzahlungsrisiko beim Neubau. Bei Off-Plan-Käufen vom Bauträger riskieren Sie ohne Absicherung den Totalverlust Ihrer Anzahlungen. Lösung: auf einer Bankgarantie (aval bancario) für alle Anzahlungen bestehen; zudem schreibt das Gesetz Bauträgern eine Zehn-Jahres-Versicherung für schwere Bauschäden vor (Seguro Decenal).

7. Geldwäsche- und Meldepflichten. Spanien verlangt einen klaren Nachweis über die Herkunft der Mittel. Und in Deutschland ist der Übertrag von Beträgen ab 12.500 € ins Ausland nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei der Deutschen Bundesbank meldepflichtig. Lösung: die Mittelherkunft sauber dokumentieren und die AWV-Meldung fristgerecht (bis zum siebten Kalendertag des Folgemonats) abgeben.

Praktische Tipps für Käufer auf einen Blick

  • NIE und Bankkonto zuerst — beides früh erledigen, bevor ein konkretes Objekt ansteht.
  • Eigenen Anwalt vor der ersten Unterschrift — die rechtliche Prüfung ist keine Option, sondern die Grundlage.
  • Lizenzstatus klären, wenn Sie vermieten wollen — nur mit eingetragener ETV ist die Vermietung legal; sie ist faktisch nur über den Kauf mit Lizenz zu bekommen.
  • Baulegalität prüfen — besonders bei Fincas auf ländlichem Grund.
  • Nebenkosten realistisch einplanen — 10–15 % zusätzlich zum Kaufpreis.
  • Vorvertrag präzise formulieren — konkrete, gerichtsfeste Ausstiegsklauseln statt vager Bedingungen.
  • Laufende Steuern einkalkulieren — IBI, IRNR und im Luxussegment die Vermögensteuer.
  • Steuerberater hinzuziehen — die jährliche IRNR-Erklärung sollte ein spezialisiertes Büro übernehmen.

Fazit

Eine Luxus-Ferienimmobilie auf Mallorca ist nach wie vor eine attraktive Entscheidung — emotional wie wirtschaftlich. Der entscheidende Unterschied zwischen einem reibungslosen Kauf und einem teuren Lehrstück liegt in der Vorbereitung: die richtige Eigentumsform verstehen, den Lizenzstatus für die Vermietung sauber klären, die Baulegalität prüfen und die Steuern realistisch kalkulieren. Wer diese Hebel früh in die Hand nimmt — idealerweise mit einem unabhängigen Anwalt, einem Steuerberater und einem ortskundigen Makler an seiner Seite —, kauft nicht nur eine Immobilie, sondern echte Sicherheit.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Regelungen — insbesondere zu ETV-Lizenzen und Steuersätzen — werden auf den Balearen regelmäßig angepasst. Lassen Sie Ihren konkreten Fall vor jeder Kaufentscheidung von unseren qualifizierten Fachleuten prüfen.

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